- Was kostet ein Wertermittlungsgutachten?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar zur Erstellung eines Wertgutachtens nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34. Die Höhe des Honorars wird durch den ermittelten Verkehrswert/Marktwert sowie den Schwierigkeitsgrad bestimmt. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Die zu erwartenden Honorarkosten können sie vorab bei uns erfragen.
- Welche Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt?
Wir informieren Sie in einem ersten Beratungsgespräch oder Telefonat über die Unterlagen, die für eine Gutachtenerstellung erforderlich sind. Falls Sie die Unterlagen / wie zum Beispiel Grundbuchauszug, Lageplan, Baubeschreibung/Bauzeichnung oder Wohnflächen etc. ) nicht vorliegen haben, können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen.