1. Was kostet ein Wertermittlungsgutachten?

Wenn nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar zur Erstellung eines Wertgutachtens nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) § 34. Die Höhe des Honorars wird durch den ermittelten Verkehrswert/Marktwert sowie den Schwierigkeitsgrad bestimmt. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Die zu erwartenden Honorarkosten können sie vorab bei uns erfragen.

  1. Welche Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt?

Wir informieren Sie in einem ersten Beratungsgespräch oder Telefonat über die Unterlagen, die für eine Gutachtenerstellung erforderlich sind. Falls Sie die Unterlagen / wie zum Beispiel Grundbuchauszug, Lageplan, Baubeschreibung/Bauzeichnung oder Wohnflächen etc. ) nicht vorliegen haben, können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen.